Werdende Mütter und Väter sollten sich frühzeitig überlegen, wie die Zeit vor und nach der Geburt aussehen soll.
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Werdende Mütter, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, dürfen grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das regelt das Mutterschutzgesetz. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten steigt die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Hinzu kommt die Zeit der Schutzfrist, die aufgrund des verfrühten Geburtstermins nicht in Anspruch genommen werden konnte. Sprich: Kommt das Kind vier Wochen zu früh, haben Mütter nach der Geburt eine Mutterschutzfrist von 16 Wochen.
Gesetzlich versicherte Schwangere mit Anspruch auf Krankentagegeld bekommen während des Mutterschutzes das sogenannte Mutterschutzgeld von der Krankenkasse ausbezahlt. Es beträgt 13 Euro am Tag. Privat Versicherte können einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt erhalten. In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag zum Einkommen vor Beginn des Mutterschutzes, den sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Elternzeit
Angestellte Mütter und Väter können bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes maximal drei Jahre lang eine unbezahlte Auszeit von ihrem Job nehmen oder auf Wunsch in Teilzeit arbeiten. Elternzeit ist sogar für einzelne Monate, Wochen oder Tage möglich. Arbeitnehmer müssen die Elternzeit dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich ankündigen.
Bei nach dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern und einer Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen.
Elterngeld
Für Eltern, die nach der Geburt des Kindes beruflich kürzertreten, soll das Elterngeld einen finanziellen Ausgleich schaffen. Das Basiselterngeld ist für Eltern geeignet, die während der Zeit des Elterngeldbezugs kein weiteres Einkommen haben.
Eltern, die in Teilzeit arbeiten, fahren mit dem Elterngeld plus in der Regel günstiger. Das Basiselterngeld gibt es maximal zwölf Monate, wenn nur ein Elternteil eine berufliche Auszeit nimmt. Wenn der zweite Partner sich mindestens zwei Monate ums Kind kümmert, steigt der Basiselterngeldanspruch auf 14 Monate. In dieser Zeit bekommen Eltern mindestens 65 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, nicht weniger als 300 Euro und maximal 1800 Euro ausbezahlt. Wollen Eltern in Teilzeit arbeiten, ist Elterngeld plus in der Regel die bessere Wahl. Das Einkommen wird aufs Elterngeld angerechnet und das Elterngeld entsprechend gekürzt.
Das Elterngeld plus liegt je nach Einkommensverhältnissen zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat, wird aber doppelt so lange bezahlt wie das Basiselterngeld. Zuverdienste fallen weniger stark ins Gewicht, sodass Eltern in Teilzeitbeschäftigung im Schnitt mehr Elterngeld bekommen.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Ab der Geburt des Kindes haben Eltern entweder Anspruch auf Kindergeld oder auf den sogenannten Kinderfreibetrag von aktuell 7620 Euro pro Jahr. Was für die Eltern günstiger ist, ermittelt das Finanzamt jedes Jahr automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuer. Für das erste und zweite Kind gibt es derzeit jeweils 194 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind bekommen Eltern 200 Euro Kindergeld und für jedes weitere jeweils 225 Euro. Ab Juli 2019 können Eltern sich über jeweils zehn Euro mehr Kindergeld freuen.
Krankenversicherung
Wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, kommt das Baby ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung – als familienversichertes Mitglied, ohne dass die Eltern dafür bezahlen müssen. Ist ein Elternteil privat versichert, kann auch das Kind (ohne Gesundheitsprüfung) privat versichert werden. Allerdings braucht es eine eigene kostenpflichtige Police. Ob eine kostenfreie Familienversicherung möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eltern sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten beraten lassen.
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