Wer krank ist, kann Krankengeld erhalten. Dies gilt auch für jemanden, der während der Krankschreibung in Urlaub fährt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt wird. Der Arzt darf außerdem keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub haben. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: S 4 KR 2398/17).