Werbungskosten: Jeder Euro zählt

Weiterbildung, Dienstreise, Fachbücher: Alle Ausgaben für den Job können Arbeitnehmer beim Finanzamt angeben. Die sogenannten Werbungskosten senken die Steuerlast. Aber auch Rentner können davon profitieren.

VON ISABELLE MODLER

Wer Geld verdient, muss seine Einnahmen versteuern. Doch der Staat unterstützt Arbeitnehmer: Das Finanzamt berücksichtigt Ausgaben für den Job pauschal mit 1000 Euro. Laut Stiftung Warentest spielt es keine Rolle, ob man das ganze Jahr über einen Job hatte oder nicht. Die Werbun

Montag, 12. Januar 2026

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