Wen die Grundsteuer am stärksten trifft

von Redaktion

Millionen Mieter und Eigentümer sind beunruhigt. Die Grundsteuer auf Immobilien, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Jahresende neu geregelt werden muss, könnte gerade in Ballungsräumen mit ohnehin schon hohen Mieten, weiter steigen, befürchten sie. Das Bundesfinanzministerium hat Pläne vorgelegt, die – wie versichert wird – insgesamt zu keiner höheren Steuerbelastung führen sollen. Je nach Region kann es aber dennoch zu erheblichen Erhöhungen kommen. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ hat vom Eigentümerverband Haus und Grund durchrechnen lassen, wen die neue Grundsteuer – wenn sie denn so kommt, wie jetzt geplant – am stärksten betreffen könnte. Kurz zusammengefasst: Die höchste Grundsteuer werden diejenigen Eigentümer und Mieter bezahlen müssen, die große Flächen in teuren Gegenden mit relativ neuen Gebäuden mit hohen Mieten besitzen. In fast der Hälfte der Fälle verdoppelt sich die Steuer mindestens.

Beispiel Pullach

Aber ganz so klar sind die Ergebnisse nicht. Beispiel Pullach: Weil hier die Einheitswerte heute schon relativ hoch sind, dürfte sich die Grundsteuer laut FAS sogar verbilligen. Haus und Grund hat das so errechnet: Ein Einfamilienhaus (Baujahr 1992) mit 230 qm Grund und 147 qm Wohnfläche würde bei einem bisherigen Einheitswert von 70 494 Euro nicht mehr 626, sondern künftig nur noch 510 Euro Grundsteuer kosten, das wären immerhin 18 Prozent weniger.

Beispiel Ottobrunn

Gegenbeispiel Ottobrunn: Bei einer Etagenwohnung (Bj. 1985), 109 qm Grund- und 86 qm Wohnfläche würden beim Einheitswert von 8705 Euro künftig 246 Euro statt 91 Euro Grundsteuer im Jahr anfallen – 170 Prozent mehr.

Bayern will eine Öffnungsklausel für die Länder durchsetzen, wobei unklar ist, das verfassungskonform geregelt werden kann. Unabhängig haben die Kommunen Einflussmöglichkeiten: Sie können die Hebesätze anpassen und so Mehrbelastungen abfangen.  mm

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