LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Die steuerlichen Folgen der P&R-Pleite

von Redaktion

Werner P.: „Ich bin einer von 54 000 Geschädigten der P&R-Insolvenz. Bis zur Einkommensteuererklärung 2017 konnte ich, wie in den vielen Jahren davor, die Mieteinnahmen der Abschreibung (AfA) gegenüberstellen. Für das Jahr 2018 habe ich aufgrund der Insolvenz keine Mietauszahlungen mehr erhalten. Was soll ich nun in der Einkommensteuererklärung für 2018 angeben? Kann ich trotz fehlender Mieteinnahmen weiterhin die AfA ansetzen? Oder soll ich den Teil P&R aufgrund der Feststellungen des Insolvenzverwalters (1,6 Millionen Container müssten da sein, tatsächlich sind es aber offenbar nur circa 600 000) ganz aus meiner Steuererklärung weglassen? Von dem für mich zuständigen Finanzamt habe ich zu meinen Fragen keine Auskunft erhalten.“

Es wird für die Antwort von dem Regelfall ausgegangen, dass sich die Container, die erworben und vermietet wurden, im Privatvermögen befinden. Zunächst ist für das Jahr 2018 anzugeben, dass keine Einnahmen vorliegen. Der Ansatz der Absetzung für Abnutzung (AfA) ist grundsätzlich weiter gestattet. Allerdings ist ein Ansatz des entstehenden Verlustes in dem betreffenden Jahr nicht zulässig, sodass es auf eine Nullrechnung hinausläuft, wenn keine Einnahmen vorliegen. Der errechnete Verlust kann, wenn dort noch Einnahmen vorhanden waren, auf das vorvergangene Jahr übertragen werden. Der Verlust kann nach dem Gesetz auch in Zukunft geltend gemacht werden, wenn Einnahmen erzielt werden. Da bei einer Insolvenz damit eher nicht zu rechnen ist, geht diese Möglichkeit wohl ins Leere. Gleichwohl sollte die Angelegenheit konkret überprüft werden, um keine möglicherweise gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten zu übersehen.

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