Ärzte mit einer Kassenzulassung sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Es gibt aber Gründe, aus denen sie eine Behandlung verweigern dürfen, erklärt die Unabhängige Patientenberatung (UPD). Einer dieser Gründe ist Überlastung: Wenn der Arzt so viele Patienten hat, dass er Massen an Überstunden schieben müsste oder sich für einzelne Besucher kaum noch Zeit nehmen kann, kann er die Aufnahme weiterer Patienten ablehnen. Das gilt auch und gerade für die Dauerbetreuung durch Haus- oder Kinderärzte. Gar nicht ablehnen dürfen Ärzte Patienten nur bei einem medizinischen Notfall. Allen anderen Patienten bleibt dann nur, sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu wenden. Hier können sich Betroffene erstens beschweren, die sich zu Unrecht abgelehnt fühlen. Zweitens muss die KV einen alternativen Haus- oder Kinderarzt vermitteln. Eine Möglichkeit, einzelne Ärzte wegen Nicht-Behandlung zu verklagen, gibt es nach Angaben der UPD nicht. dpa