Polizei darf abschleppen

von Redaktion

Löst eine Autoalarmanlage immer wieder grundlos fehlerhaft aus und der Eigentümer schreitet nicht ein, kann die Polizei das Auto abschleppen lassen. Das berichtet die Zeitschrift „ADAC Motorwelt“ (Ausgabe 5/2019). Das sei möglich, wenn der Polizei keine andere Möglichkeit bleibe, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen. Die Kosten für den Einsatz von Abschleppwagen und Polizei muss der Besitzer tragen. Der ADAC verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Az.: AN 5 K 04.01245). dpa

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