Wenn der Chef die E-Mails mitliest

Manche Chefs verlangen von ihren Angestellten, E-Mails mitlesen zu dürfen. Voraussetzung für dieses Recht ist aber, dass der Arbeitgeber zuvor jede private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs verboten hat. Dann kann ein Vorgesetzter die Arbeitsanweisung geben, dass ihm dienstliche Mails etwa z

Samstag, 20. September 2025

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