Manche Chefs verlangen von ihren Angestellten, E-Mails mitlesen zu dürfen. Voraussetzung für dieses Recht ist aber, dass der Arbeitgeber zuvor jede private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs verboten hat. Dann kann ein Vorgesetzter die Arbeitsanweisung geben, dass ihm dienstliche Mails etwa z
Dieser Artikel (ID: 1035280) ist am 14.05.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).