Wenn der Sparvertrag gekündigt ist
Je länger, desto besser – mit solchen Slogans warben Geldinstitute für langfristige Sparverträge. Viele Kunden haben tatsächlich lange durchgehalten. Für die Anbieter wird das zunehmend zu einem Problem. Doch der Bundesgerichtshof schützt Prämiensparer vor dem vorzeitigen Verlust lukrativer Verträge – allerdings nur auf Zeit.
Langjährige Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. Danach ist das Vorgehen der Institute in der anhaltenden Niedrigzinsphase gerechtfertigt, urteilte der Bu