LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie das Haus vererbt wird
Renate T.: „Ich werde ein Haus von meinem Vater erben. Bei der Scheidung meiner Eltern wurde im Grundbuch eine Auflassung zu meinen Gunsten vermerkt. Dafür hat meine Mutter auf jegliche finanzielle Abfindung verzichtet. Da das Verhältnis zu meinem Vater immer schwierig war, ist eine Überschreibung auf mich bislang nicht erfolgt. Das Zweifamilienhaus selbst ist nicht viel wert, allerdings könnte das Grundstück den Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400 000 Euro ausschöpfen. Kann ich den Erbschaftsteuer-Freibetrag auch in Anspruch nehmen, wenn ich nicht mindestens zehn Jahre in dem Haus wohnen werde? Meine Tochter würde gern in das Haus einziehen bzw. um- oder neu bauen. Sollen wir zu Lebzeiten meines Vaters noch tätig werden? Er ist kürzlich ins Pflegeheim gezogen und geistig nicht mehr fit.“
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400 000 Euro, unabhängig davon, ob, wie oder wie lange sie das Ererbte/Geschenkte nutzen; der Freibetrag steht dem Begünstigten auch dann zu, wenn er den Zuwendungsgegenstand sofort weggibt. Wenn der Steuerwert der Immobilie den Freibetrag