Fallstricke im Kleingedruckten

von Redaktion

Beim Carsharing sind die Regeln streng. Darüber sollten sich Nutzer im Klaren sein. Gern verstecken sich im Kleingedruckten Regeln wie diese:

Null Alkoholtoleranz: Anders als im Straßenverkehrsrecht gilt bei vielen Carsharing-Anbietern beim Alkohol die 0,0-Promille-Grenze. Es darf auch kein Restalkohol vom Vorabend im Blut sein.

Kein anderer Fahrer: Meistens ist vorgeschrieben, dass kein anderer fahren darf. Bei Verstoß wird eine Strafe fällig, der Kaskoschutz ist in Gefahr.

Nichtraucher: Das Rauchen im Fahrzeug ist fast immer verboten. Flinkster zum Beispiel nimmt bei Verstößen 25 Euro Strafe.

Keine Schuld gestehen: Bei einem Unfall darf man als Carsharing-Nutzer kein Schuldeingeständnis geben, auch wenn die Sachlage noch so eindeutig ist. Das verlangen viele Anbieter ausdrücklich. Denn durch ein solches Eingeständnis wird die Schadenregulierung mit dem Versicherer erschwert.

Unfall immer melden: Wer einen Unfall hat, muss diesen immer der Carsharing-Firma melden, selbst wenn nur die Stoßstange etwas abbekommen hat, denn ansonsten macht man sich der Fahrerflucht schuldig. Eigentümer des Fahrzeugs ist schließlich das Unternehmen. Und das Fahrzeug ist für den Fahrer eine fremde Sache, die er beschädigt hat.

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