Ablenkung bei Tempo 200 ist grob fahrlässig
Wer bei 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn das Informationssystem des Wagens bedient, der handelt grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschieden und den Autofahrer nach einem Unfall zur anteiligen Zahlung von Reparaturkosten verurteilt. Wie das Gericht am Mittwoch