LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Bemessung des Freibetrags

Dieter H.: „Ein Kind kann 400 000 Euro pro Elternteil steuerfrei erben. Welcher Wert (Bemessungsgrundlage) liegt dem zugrunde?“
Bemessungsgrundlage ist die „Bereicherung des Erwerbers“ am Bewertungsstichtag (bei Erbschaften am Tag des Todes) abzüglich des Freibetrags. Seit 2009 wird die Bereicherung nach dem allgemeinen Verkehrswert der Nachlassgegenstände errechnet. Wie dieser „gemeine Wert“ festgestellt wird, regelt das Be