Neue Verkehrsregeln in Europa

von Redaktion

Die Ferien stehen an und in beliebten Urlaubsländern der Oberbayern gibt es wieder mal Änderungen in den Verkehrsreglungen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

VON LARS BECKER

Von Jahr zu Jahr werden Verkehrsverstöße im europäischen Ausland immer teurer. In Italien wurden die Geldsanktionen zu Jahresbeginn um durchschnittlich 2,2 Prozent angehoben. Auch die Niederlande hat 2019 die Bußgeldbeträge erhöht. In Dänemark soll die ohnehin schon drastische Strafe von gut 200 Euro für Handyverstöße am Steuer künftig durch führerscheinrechtliche Maßnahmen weiter verschärft werden. Wer mit dem Smartphone erwischt wird, wird inzwischen in allen europäischen Ländern zur Kasse gebeten. In Italien kann in diesem Fall sogar der Führerschein eingezogen werden.

Eine gute Übersicht über die drohenden Sanktionen bei Verkehrsverstößen im Ausland kann man sich im Bußgeldrechner des ADAC verschaffen. Link: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/bussgeld-punkte/bussgeldrechner-ausland/.

Knöllchen aus dem EU-Ausland werden (mit Ausnahme der griechischen) generell auch in Deutschland vollstreckt. Es gilt dabei ein Bagatellgrenze von mindestens 70 Euro inclusive Verfahrenskosten (Österreich 25 Euro).

Tempolimit

Deutschland mit seiner starken Autolobby bleibt in Sachen (fehlende) Geschwindigkeitsbegrenzungen auch weiterhin der Traum für alle Schnellfahrer. Allerdings kann man künftig auch im Nachbarland Österreich mehr aufs Gaspedal drücken. Ein Jahr nach dem Start des 140 km/h-Betriebs auf zwei Teilstücken der Autobahn A1 soll es 2019 zur Freigabe weiterer Strecken mit der neuen Höchstgeschwindigkeit kommen.

In der Schweiz wird diskutiert, das bisher geltende Limit von 80 km/h für PKW mit Anhänger auf 100 Stundenkilometer anzuheben. In anderen Teilen Europas setzt man dagegen aufs umweltfreundliche Einbremsen der Autofahrer.

In Frankreich gilt schon seit vergangenem Sommer auf Landstraßen ein Tempolimit von 80 km/h. In Spanien wurde im Januar 2019 die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw, Motorräder, Pick-ups und Wohnmobile bis 3,5 t auf Landstraßen von 100 km/h auf 90 km/h gesenkt. Damit gilt nun auf allen einspurigen Landstraßen („Carreteras convencionales“), auf denen die Fahrspuren nicht baulich getrennt sind, das Tempolimit von 90 km/h. Dies war bislang nur auf schmalen einspurigen Landstraßen der Fall.

Andere Kindersite

Ab 01. Juli 2019 gelten in Italien nach Auskunft des ADAC neue Kindersicherungsvorschriften. Dann dürfen bei Beförderung von Kindern bis zum 4. Lebensjahr nur noch Kindersitze verwendet werden, die mit einem Alarmsignal ausgestattet sind. Dieses Signal soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden.

Bei Verwendung eines nicht vorschriftsgemäßen Kindersitzes muss mit einer Strafe zwischen 81 bis 326 Euro gerechnet werden. Die Pflicht der Verwendung von Kindersitzen mit Alarmsignal gilt vorerst nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Urlauber aus Oberbayern können also mit ihren herkömmlichen Kindersitzen bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen weiterhin straffrei in Italien fahren.

Wer sich allerdings einen Mietwagen in Italien bucht, braucht ab Juli die Kindersitze mit Alarmsignal.

Vorrang für Radler

Neben der Ausweitung von Hochgeschwindigkeitsstrecken gibt es in Österreich weitere maßgebliche Verkehrsänderungen. Voraussichtlich ab 1. April 2019 startet ein einjähriger Probebetrieb für „Rechtsabbiegen bei Rot“ in den Städten Linz und Wels, die Ausweitung auf weitere Orte ist möglich.

Zudem gibt es wichtige Änderungen bei der Behandlung von Radfahrern, die auch für Autofahrer wichtig sind: Am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens gilt nun das Reißverschlusssystem. Bisher hatten Radfahrer immer Nachrang. Außerdem hat der geradeausfahrende Radfahrer Vorrang, auch dann wenn er von einem Rechtsabbieger gekreuzt wird.

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