Wohnungseigentümer können eine Minderung der Stimmkraft des Bauträgers verlangen, wenn dieser geplante Wohnungen über Jahre nicht fertigstellt. Für solche Geisterwohnungen könne der Bauträger nicht denselben Einfluss in der Eigentümerversammlung verlangen wie die Eigentümer der existierenden Wohnung
Dieser Artikel (ID: 1047984) ist am 04.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).