Nebenkosten müssen klar vereinbart werden

Mieter müssen auch die Nebenkosten tragen. Vereinbart werden diese in der Regel im Mietvertrag. Führt ein Formularmietvertrag sie – abgesehen von Heizung und Warmwasser – nicht genauer aus, muss der Mieter auch nicht mehr zahlen. Das entschied das Landgericht Saarbrücken (Az.: 10 S 53/18), wie die Z

Samstag, 3. Januar 2026

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