LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Jahrelanges Gerangel um den Nachlass
Egon L.: „Im Jahr 1998 ist eine entfernte Verwandte von mir gestorben. Da sie kein Testament hinterlassen hat, wurde eine Nachlassverwalterin eingesetzt. Es gibt über 20 Erben mit unterschiedlichen Erbanteilen. Der Anteil für meine beiden Geschwister und mich beträgt ein Sechzehntel. Bereits im Jahr 2011 wurde uns ein Teilerbschein vom Amtsgericht Berlin-Spandau ausgestellt, gegen Gebühr, die von mir entrichtet wurde. Die Nachlassverwalterin weigert sich aber bis heute, etwas auszuzahlen, wegen fehlender Mitwirkung einer in Amerika lebenden Erbin (ein Hundertzweiundsechzigstel). Gibt es eine Möglichkeit, die leidige Sache nach 20 Jahren endlich zu einem Ende zu bringen?“
Ein Nachlassverwalter hat Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass. Er hat unter anderem dem Nachlassgericht ein Verzeichnis des Nachlasses einzureichen. Seine Hauptaufgabe ist die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Dazu wird er in der Regel den Nachlass liquidieren müssen. Es ist