LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Erbschaft in Patchworkfamilien

Ulla S.: „Wir sind ein Ehepaar Mitte 70, sind 49 Jahre verheiratet, haben gemeinsam zwei Kinder und leben in Gütertrennung. Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe. Mir gehört ein im Grundbuch eingetragenes Haus, das vermietet ist. Wir selbst leben zur Miete in einem Haus, das einem unserer Kinder gehört. Sollte ich vor meinem Mann sterben, würde ich wünschen, dass mein Haus auf meinen Mann übergeht. Da jedoch meine Eltern in früheren Jahren mir einiges an Geld zu dem Haus beigesteuert haben, möchte ich sicherstellen, dass nach einem eventuellen Ableben meines Mannes nur unsere gemeinsamen Kinder das Haus erben. Sollte mein Mann etwa durch irgendeinen finanziellen Umstand (zum Beispiel durch Pflegekosten) gezwungen sein, das Haus zu verkaufen, müsste sichergestellt sein, dass nur er über dieses Geld verfügen kann und der verbleibende Rest nach seinem Ableben unseren gemeinsamen Kindern zugutekommt. Könnte in diesem Fall ein separates Konto eingerichtet werden? Wie könnte dieser Fall testamentarisch geregelt werden?“

Ihre Situation zeigt einen typischen Interessenkonflikt bei Patchworkfamilien: einerseits soll der länger lebende Ehegatte optimal abgesichert sein, andererseits ist aber auch gewünscht, dass das Vermögen schlussendlich an die gemeinsamen Kinder fällt. Beide Ziele hundertprozentig sicher zu erreiche

Samstag, 3. Januar 2026

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