Abheben darf kosten – aber nicht zu viel
Banken und Sparkassen dürfen von ihren Kunden fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschied. Verlangt die Bank mehr, ist die entsprechen