Abheben darf kosten – aber nicht zu viel

Banken und Sparkassen dürfen von ihren Kunden fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschied. Verlangt die Bank mehr, ist die entsprechen

Mittwoch, 26. August 2026

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