Das Scheitern einer Beziehung kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) der Schenkung der Eltern an das vormalige Paar die Grundlage entziehen. Im konkreten Fall endet die Beziehung schon weniger als zwei Jahre nach der Schenkung eines Grundstücks. Der Zehnte Zivilsenat entschied am Dienst
Dieser Artikel (ID: 1056750) ist am 19.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).