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Wie man die Unfall-Police kündigt

von Redaktion

Beate S.: „Meine Eltern, beides Rentner, haben vor knapp zwei Jahren eine Senioren-Unfallversicherung abgeschlossen, Laufzeit drei Jahre. Inzwischen ist meine Mutter schwer pflegebedürftig (Pflegegrad 4) und wird diese Versicherung nicht mehr benötigen. Gibt es eine Chance, diese Versicherung zu kündigen und sich die 308 Euro pro Jahr zu sparen bzw. für die Pflege zu verwenden? In den Versicherungsbedingungen finde ich hierzu leider nichts. Hinzu kommt, dass ich mir nicht sicher bin, ob meine Mutter noch in der Lage ist, das Kündigungsschreiben zu unterschreiben.“

Eine Unfallversicherung, die auf drei Jahre geschlossen worden ist, können Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des dritten Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ist auf bestimmte Fallkonstellationen beschränkt. So ergeben sich Sonderkündigungsrechte, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, Leistungen gekürzt werden oder im Anschluss an einen Schadensfall. Der plötzliche Eintritt eines Pflegefalles gehört nicht dazu.

Ansonsten könnten Sie sich noch auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen. Also darauf, dass der Unfallversicherungsvertrag für ihre Mutter zwecklos geworden ist und damit im Sinne von Treu und Glauben vorzeitig beendet werden kann. Das ist nicht ganz unproblematisch, da auch Ihr Vater mitversichert ist und somit der Vertrag dahingehend durchaus noch zweckmäßig bleibt. Eine Lösung wäre, dass nur Ihre Mutter aus dem Vertrag herausgelöst wird und sich der Beitrag entsprechend reduziert.

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