Sommerliche Temperaturen in der Wohnung sind grundsätzlich kein Mietmangel. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Das gilt auch für Dachgeschosswohnungen. Eine gesetzliche Regelung, wie hoch das Thermometer in einer Mietwohnung klettern darf, gibt es nicht. Im Einze
Dieser Artikel (ID: 1059509) ist am 25.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).