LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wenn das Testament unklar ist

Marie P.: „Mein Mann hat von seinem Großvater etwas geerbt. Da es im Testament etwas ungünstig formuliert war, ist es nun so, dass ,alle Kinder des Sohnes das Grundstück xy erhalten’. Das Grundstück konnte verkauft werden, um es aufzuteilen. Es gibt zwei Kinder, die erben. Nun wurde es vom Notariat so dargelegt, wie es das Testament bestimmt hat, dass ,alle’ Kinder erben sollen, auch diejenigen, die womöglich noch entstehen könnten. Mein Schwiegervater ist 50 und die Kinderplanung längst abgeschlossen. Daher erhalten wir das Erbe erst, wenn der Vater meines Mannes stirbt. Ist das denn rechtens?“

Der Sachverhalt ist zu unklar und sprengt hier auch den Rahmen, um Ihnen eine abschließende Antwort geben zu können. Ich empfehle Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen. Sie schreiben zum Beispiel, dass das Grundstück „verkauft werden konnte“, „es zwei Erben“ gibt und dass „alle Kinder de

Freitag, 2. Januar 2026

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