Wenn der TÜV überfällig ist

von Redaktion

Termin für die Hauptuntersuchung verschwitzt? Das passiert Autofahrern schon mal. Nicht so schlimm, glauben die meisten. Doch auf die leichte Schulter nehmen darf man die Inspektion nicht.

VON LARS BECKER

Es gilt landläufig als Kavaliersdelikt, wenn man die Hauptuntersuchung (HU) fürs Auto einfach erst nach dem Fälligkeitstermin macht. Laut einer Untersuchung des Autoversicherers R+V24 geht etwa die Hälfte der Deutschen davon aus, dass man bis zu zwei Monate überziehen darf, ohne ernsthafte Konsequenzen zu fürchten. Das ist allerdings nur bedingt richtig: Tatsächlich droht zumindest Kfz-Haltern in den ersten beiden Überziehungs-Monaten kein Bußgeld, jedoch kann die Ordnungswidrigkeit zum Beispiel Konsequenzen für den Versicherungsschutz haben. Wir erklären in Zusammenarbeit mit dem ADAC die Details.

Hauptuntersuchung

Bei einem Neuwagen steht die erste HU nach drei Jahren an, danach alle zwei Jahre. Dabei wird das Auto von Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ und Co. einem umfassenden technischen Check sowie einer Abgasuntersuchung unterzogen. Beides ist extrem wichtig: Zum einen, damit die Sicherheit des Fahrzeugs und seiner Insassen gewährleistet ist, zum andern, damit die Umwelt nicht zu stark belastet wird. Wann die nächste HU ansteht, kann man auf der auf dem Kennzeichen angebrachten Plakette und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ablesen.

Bußgelder

Wer als Halter eines Autos, Motorrads oder leichten Anhängers den HU-Termin um bis zu zwei Monate überzieht, bleibt von einem Bußgeld verschont. Bei Nutzfahrzeugen mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung ist das anders: Hier kann schon in den ersten beiden Monaten eine 15-Euro-Strafe fällig werden. Genau die ist bei Autos fällig, wenn man zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle dabei erwischt wird, dass die HU schon vor mehr als zwei Monaten fällig war. Vier bis acht Monate kosten 25 Euro, bei noch mehr Verzug gibt es neben 60 Euro Bußgeld auch einen Punkt in Flensburg.

Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit übrigens nicht mehr auf das ursprünglich vorgeschriebene Datum „rückdatiert“. Das heißt: Wer zum Beispiel die im Mai 2019 fällige HU erst im Juli absolviert, muss dann sein Fahrzeug auch erst im Juli 2021 wieder vorstellen.

Extrakosten

Bußgelder für eine verspätete HU drohen nur bei einer Polizei-Kontrolle. Bei der Vorstellung des Autos bei einer Prüforganisation muss man kein Knöllchen fürchten. Allerdings sind die Prüfer verpflichtet, ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung durchzuführen. Die kostet etwa 20 Prozent mehr als die derzeit durchschnittlich 110 Euro für eine normale HU samt Messung des Abgasverhaltens. Demnach sind dann im Schnitt 132 Euro fällig. Falls man bei einer (erweiterten) HU durchfällt, hat man für die Beseitigung der Mängel und die Nachuntersuchung nur einen Monat Zeit. Lässt man die Frist verstreichen, muss man eine neue, wieder komplett gebührenpflichtige HU machen lassen. Und riskiert zudem ein Bußgeld von 15 Euro.

Versicherungsschutz

Generell zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch an den Unfallgegner, wenn der HU-Termin überschritten ist. Es gibt aber eine wichtige Einschränkung. Wenn ein Mangel am Auto, der bei der HU zu beanstanden gewesen wäre, zum Unfall führt, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen. Das kann zum Beispiel bei Problemen mit den Bremsen der Fall sein. Das wird dann richtig teuer, weil die Versicherung zumindest einen Teil der Schadenssumme zurückfordern darf.

Auslandsfahrt

Wenn man in einen langen Urlaub fährt und in dieser Zeit die HU für Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen fällig wird, muss man nicht extra zu einer Untersuchung zurück in die Heimat fahren. Falls die Polizei bei der Rückkehr ein Verwarnungsgeld aussprechen will, kann man dieses durch den Nachweis umgehen, dass man bei der Abreise aus Deutschland noch eine gültige HU hatte. Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU ihres in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs übrigens nicht beanstanden!

Ohne TÜV parken

Richtig teuer kann es werden, wenn man sein schrottreifes Auto einfach dauerhaft am Straßenrand abstellt, nachdem der TÜV abgelaufen ist. Kommt man mehreren Aufforderungen der Behörden nicht nach, seinen Pkw zu entfernen, wird das Gefährt abgeschleppt und verschrottet. Das Bußgeld dafür kann bis zu 1000 Euro betragen. Dazu werden die Kosten fürs Abschleppen, die Standgebühr beim Schrotthändler und die Verschrottung selbst in Rechnung gestellt.

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