Freinehmen am Brückentag

Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern nicht ohne Weiteres zwingen, an einem Brückentag Urlaub zu nehmen. Dafür müssen „dringende betriebliche Gründe“ vorliegen, wie der Bund-Verlag erläutert. Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel vorliegen, wenn in einer kleinen Firma oder in einer A

Freitag, 2. Januar 2026

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