Streit wegen Trittschall

Ein Wohnungseigentümer ist zur nachträglichen Schalldämmung seiner zu hellhörigen Wohnung verpflichtet worden. Er müsse den Schallpegel senken, befand das Landgericht Düsseldorf. Der Eigentümer hatte aus seiner Wohnung den Teppich entfernen und Fliesen legen lassen. Danach lag der Trittschall in der

Freitag, 2. Januar 2026

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