LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Rückbau der Balkon-Konstruktion

Benno G.: „In der Eigentumsanlage mit zehn Wohnungen wurden vor drei Jahren neue, vorgestellte Balkone errichtet. 2018 hat ein Eigentümer an die Unterseite der Bodenplatte des darüberliegenden Balkons eine Wäschetrocken-Aufhängung angebracht. Die Eigenkonstruktion wurde massiv an der Unterseite der Bodenplatte befestigt. Alle Rückbau-Forderungen der Hausverwaltung hat der Eigentümer ignoriert. Kann die Hausverwaltung einen Anwalt und einen Gutachter beauftragen, um den fachmännischen Rückbau sicherzustellen? Wer trägt die Kosten dafür?“

Bei der Unterseite der Bodenplatte eines Balkons handelt es sich zwingend um Gemeinschaftseigentum, weil sie einen konstruktiven Bestandteil des Gebäudes darstellt. Ohne einen Beschluss der Eigentümerversammlung darf ein einzelner Wohnungseigentümer keine Veränderung am Gemeinschaftseigentum vornehm

Freitag, 2. Januar 2026

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