Hersteller, die in Deutschland Lebensmittel vermarkten, müssen strengen gesetzlichen Auflagen folgen. Neben etlichen rechtlichen Kennzeichnungsvorschriften dürfen sie Kunden nicht in die Irre führen. Irreführend ist es beispielsweise, wenn Form und Größe einer Verpackung den Eindruck erwecken, dass
Dieser Artikel (ID: 1064309) ist am 03.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).