Demenz ist zur Volkskrankheit geworden. Die Alzheimergesellschaft schätzt die Zahl der Erkrankten auf rund 1,7 Millionen – jedes Jahr treten 300 000 Neuerkrankungen auf. Schon in einem frühen Stadium brauchen viele Betroffene bereits eine Rundumbetreuung. Und die kostet.
Kriterien
„Es gibt keine speziellen Zuschüsse in der Pflegeversicherung, die ausschließlich Demenzerkrankten vorbehalten sind“, sagt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Allerdings wurden die Kriterien der Pflegebedürftigkeit mit der Pflegereform 2017 neu definiert, sodass die Situation von Demenzpatienten mehr Berücksichtigung findet.
Entlastungsbetrag
Demenzpatienten mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten erfüllen die Kriterien für Pflegegrad 1. „Erkrankte erhalten nun in einem frühen Stadium der Hilfebedürftigkeit Zugang zu Leistungen; mit diesen sind sie aber oft unzufrieden“, erfährt Rohmann in Beratungsgesprächen. Sie erhalten nur 125 Euro Entlastungsbetrag im Monat, der zweckgebunden ist und beispielsweise zur Finanzierung von Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen durch einen Pflegedienst verwendet werden kann. Weil die Dienstleister anerkannt sein müssen, kann die Hilfe von der Nachbarin meist nicht damit entlohnt werden, weiß Rohmann.
Wohnzuschüsse
Zusätzlich gibt es Zuschüsse zu ambulant betreuten Wohngruppen, die sich zunehmend als geeignete Wohnform für Demenzpatienten etablieren. Ab Pflegegrad 1 können Betroffene bis zu 2500 Euro pro Person als Anschubfinanzierung zur Gründung einer Wohngruppe erhalten, maximal 10 000 Euro pro Gruppe. Außerdem gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro pro Monat, um organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu finanzieren, sowie 4000 Euro pro Person, um eine Wohnung pflegegerecht umzubauen, maximal 16 000 Euro pro Wohngruppe.
„Wer den Umzug in eine Wohngruppe erwägt, sollte vorher eine genaue Kostenaufstellung vornehmen“, rät Rohmann – und gut abwägen, ob die Kosten, die oft ähnlich hoch sind wie eine Pflege im Heim, langfristig zu finanzieren sind.
Zuschüsse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ in Höhe von maximal 4000 Euro gibt es auch für den pflegegerechten Umbau der eigenen Wohnung.
Pflegegrade
Neben dem Entlastungsbetrag und den Wohngruppenzuschüssen gibt es ab Pflegegrad 2 weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung: Für die Pflege zuhause durch Angehörige – je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat als Pflegegeld. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, gibt es zwischen 689 und 1995 Euro an Pflegesachleistungen im Monat. Beide Leistungen können kombiniert werden. Zur Pflege im Heim gibt es zwischen 770 und 2005 Euro Zuschuss.
Tagespflege
Es gibt weitere Leistungsbausteine für die Pflege zuhause. „Das Angebot der Tagespflege ist attraktiv und entlastet Angehörige“, sagt Rohmann. Demenzpatienten werden dann tageweise in einer Einrichtung betreut. Dafür gibt es noch mal denselben Betrag, den man als Pflegesachleistung erhält. „In Pflegegrad 2 hat man 1.378 Euro im Monat zur Verfügung, die man für Tagespflege und Pflegedienst einsetzen kann, plus den Entlastungsbetrag von 125 Euro.“ Zusätzlich gibt es Gelder für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt.
Tagegeldversicherung
Die Zuschüsse aus der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um eine Pflege in vollem Umfang zu finanzieren. Wer privat vorsorgen will, kann auf eine Pflegetagegeldversicherung setzen. Hier wird ein Tagessatz je nach Höhe des Pflegegrads ausgezahlt. Ein Tagegeld von 50 Euro in Pflegegrad 5 kostet für einen 50 Jahre alten Versicherungsnehmer rund 60 bis 80 Euro im Monat.
Mehr Informationen
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