Internet-Händler müssen nicht unbedingt per Telefon und Fax erreichbar sein. Das hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden (Az.: C-649/17). Die Unternehmen müssen dem Urteil zufolge aber eine schnelle Kontaktaufnahme sicherstellen, erklärt das Europäische Verbraucherschutzzentrum, beispielsweise per E-Mail. Die Verbraucherschützer raten ohnehin dazu, die Kommunikation mit Unternehmen schriftlich abzuwickeln.