Irrtümer in der Hausratversicherung

von Redaktion

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Hab und Gut. Immer? Eben nicht. Die Police ist gespickt mit Besonderheiten. Nur wer sie kennt, geht sicher, dass ein Schaden in vollem Umfang erstattet wird. Folgende Irrtümer kommen häufig vor.

VON ANNETTE JÄGER

Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen sowie durch Raub, Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch. Versichert ist der gesamte Hausrat, also alle beweglichen Gegenstände, die in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht sind: Möbel, Gardinen, Wäsche, Pflanzen, sämtliches Schrankinventar bis hin zu Hightech-Geräten wie Computer, Musikanlagen und Elektrogeräte.

Aber auch Musikinstrumente sowie Sport- und Freizeitgeräte sind versichert, wie auch ein Rasenmäher in der Garage, Antennenanlagen, oder Markisen. Einbaumöbel gehören nicht dazu. So einleuchtend das klingen mag – große Unterschiede ergeben sich beim Blick in die Details.

Wasserschäden

Schäden durch Wasser sind immer gedeckt? Das stimmt leider nicht. Die Hausratversicherung deckt standardmäßig Schäden durch Leitungswasser, Schäden durch Stark-regen jedoch nicht. „Dazu benötigt man eine spezielle Elementarschadenabsicherung“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie deckt auch Schäden durch Hochwasser oder Schneedruck – Risiken, die in Deutschland immer häufiger auftreten. Ein Elementarschadenschutz ist in vielen neueren Tarifen bereits automatisch enthalten. Der Schutz kostet je nach Wohnort zwischen 15 und 70 Euro im Jahr.

Versicherungssumme

Versicherungen gestalten ihre Prämien so, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Sachwert entspricht. Liegt letzterer allerdings unter der Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung. Und das kann problematisch sein: Kommt es etwa zum Totalschaden, ersetzt der Versicherer nur die vereinbarte Versicherungssumme. Hier hilft der Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer garantiert die vereinbarte Versicherungssumme – ohne Prüfung des tatsächlichen Sachwerts. Das gilt aber auch für Schäden oberhalb der versicherten Summe. Deshalb warnt Grieble: „Es ist ein klassischer Irrtum zu meinen, damit habe man ein Rundum-sorglos-Paket abgeschlossen.“

Gefahrenerhöhung

Ein Einbruch oder ein Wasserrohrbruch sind immer in vollem Umfang versichert? Das gilt nicht pauschal. „Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass in der Hausratversicherung Obliegenheitspflichten verankert sind“, sagt Grieble. So muss der Versicherungsnehmer zum Beispiel Gefahrenerhöhungen melden, etwa ein Baugerüst am Haus, weil es die Einbruchgefahr erhöht. „Das wissen gerade viele Mieter nicht.“ Dazu gehört auch, eine längere Reise dem Versicherer zu melden. Oder im Winter die Heizkörper bei Abwesenheit so zu regulieren, dass kein Rohrbruch durch Frost entsteht.

Blitzschlag

Schäden durch Blitzschlag sind versichert? Das stimmt. Aber nur, wenn der Blitz beispielsweise in einen Baum einschlägt, dieser auf das Haus fällt und infolgedessen Hausrat zerstört wird. Kommt es aber aufgrund eines Blitzschlags zu einem Überspannungsschaden, sind Schäden nicht automatisch gedeckt, sondern nur, wenn der Tarif das ausdrücklich einschließt.

Grobe Fahrlässigkeit

Ein gekipptes Fenster oder eine nichtabgeschlossene Haustür begünstigen einen Einbruch, eine unbeaufsichtigt brennende Kerze verursacht einen Brand – in diesen Fällen hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt. Er trägt eine Mitschuld und der Versicherer darf die Leistung kürzen. Neuere Policen versichern auch grobe Fahrlässigkeit. „Das ist aber nur ein Notanker und sollte Versicherungsnehmer nicht arglos und unvorsichtig werden lassen“, warnt Grieble. Manches Verhalten – etwa ein absichtlich gekipptes Fenster – könnte der Versicherer als Vorsatz auslegen.

Gute Tarife

Alle drei bis fünf Jahre sollten Versicherungsnehmer ihre Hausratpolice überprüfen, rät der Verbraucherschützer. Entspricht die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats? Ist grobe Fahrlässigkeit versichert? Ist ein Elementarschadenschutz im Tarif enthalten? Muss der Schutz nachgerüstet werden, lohnt es sich, auch Angebote anderer Versicherer einzuholen. Nicht selten lässt sich ein Leistungsplus sogar mit einer Beitragsersparnis kombinieren.

Weitere Informationen

zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 30. August 2019. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Häufige Irrtümer in der Hausratversicherung“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.

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