BGH: Keine doppelte Entschädigung bei Verspätung
Ein stark verspäteter Flug zieht meist noch zusätzlichen Ärger nach. So ging es beispielsweise Reisenden, die zu einer Rundtour durch Namibia anreisen wollten. Ihr Flieger hob in Frankfurt nicht ab und sie kamen erst am nächsten Tag in der Hauptstadt Windhoek an. Dadurch verpassten sie den Aufbruch