LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer erbt ohne Testament?
Ludwig M.: „Mein Vater hat Barvermögen und eine Eigentumswohnung hinterlassen. Er lebte von unserer Mutter, die noch lebt, seit vielen Jahren getrennt. Sie haben keinen Ehevertrag und es war kein Testament vorhanden. Wir sind vier Kinder und haben erfahren, dass eine Schwester von uns diese Eigentumswohnung vor zwei Jahren von ihm geschenkt bekam. Das Barvermögen ist schon verteilt. Haben wir einen Pflichtteilsanspruch auf die Wohnung?“
Wenn Ihre Eltern nur getrennt lebten und nicht geschieden waren, erbt Ihre Mutter nach der gesetzlichen Erbfolge – die gilt, wenn kein Testament vorliegt – zur Hälfte und Sie und Ihre Geschwister mit einer Quote von je einem Achtel.
Für die an die Schwester geschenkte Wohnung haben die anderen Erbe