Von einem verhängten Fahrverbot kann im Einzelfall nur bei unangemessener Härte abgesehen werden. Etwa wenn dadurch entstehende Einkommensverluste die Existenz bedrohen. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3 Ws (B) 111/19-162 Ss 46/19). In dem verhandelten Fall fuhr ein Zahnarzt mit dem Auto innerorts 33 km/h zu schnell. Es folgten 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Gegen das Fahrverbot legte der Mann Einspruch ein und verwies auf Hausbesuche, die ihm Einkommen sicherten. Den Einspruch wies das Gericht zurück. Das Fahrverbot führe nicht zu existenzbedrohenden Einkommenseinbußen, weil Hausbesuche für den Zahnarzt nicht die Haupteinnahmequelle seien.