Mit Strategie zum guten Pflegeplatz

von Redaktion

Es war ein langer Prozess, bis sich Anneliese M. (79) dazu entschließen konnte, ihre Wohnung zu verlassen und in ein Pflegeheim zu ziehen. Jetzt steht sie vor der Frage, wie finde ich den richtigen Platz? Die Experten von Stiftung Warentest haben einen Leitfaden entwickelt, der weiterhilft (Finanztest 9/2019).

Vorweg: Zwei Dinge halten die Experten für besonders wichtig: sich gut zu informieren und sich ausreichend Zeit zu nehmen. Doch der Reihe nach: Hier die wichtigsten Tipps.

Schnelle Hilfe

Steht die Familie unter Druck, weil Großmutter oder Großvater sofort eine vollstationäre Versorgung brauchen, kann ein vorübergehender Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege die Lösung sein. Sie verschafft die nötige Luft, um in Ruhe nach einem dauerhaften Platz suchen zu können.

Vorbereitung

Vor Beginn der Suche stellt sich die Frage nach dem richtigen Ort: Soll das Heim in der Nähe der bisherigen Wohnung sein oder ist die Nähe zu Angehörigen wichtiger? Legt man Wert auf eine bestimmte Ausstattung? Außerdem sollte man sich einen Überblick über die finanziellen Mittel von Opa oder Oma verschaffen.

Datenbanken

Hilfreich bei der Recherche sind Datenbanken im Internet wie etwa Pflegelotse.de, Heimverzeichnis.de und der-pflegekompass.de. Mithilfe der Postleitzahl findet man die Angebote in der gewünschten Region und bekommt Listen mit Kontaktdaten und Preisen. Außerdem kann man Angebote nach bestimmten Schwerpunkten fil-tern, zum Beispiel nach einer Spezialisierung auf Demenz.

Darüber hinaus können Pflegestützpunkte aufgesucht werden. Das sind Beratungsstellen, die Pflegekassen und Kommunen in vielen Orten eingerichtet haben.

Sie informieren darüber, welche Pflegeheime es in der Umgebung gibt. Wo der nächste Pflegestützpunkt ist, können Betroffene und Angehörige im Internet mit der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege herausfinden (bdb.zqp.de).

Besichtigung

Die Experten der Stiftung Warentest empfehlen, die ausgewählten Heime zu besuchen. Das geht auch unangemeldet. Man sollte vor Ort mit der Heimleitung, dem Pflegepersonal und den Bewohnern sprechen. So bekommt man einen Eindruck von der Atmosphäre im Heim, vom Miteinander aller Beteiligten und von der Qualifikation des Pflegepersonals und dem Umgang mit den Bewohnern.

Kosten verstehen

Ganz wichtig ist, dass sich Angehörige und Pflegebedürftige über die finanziellen Folgen, die eine Versorgung im Heim mit sich bringt, im Klaren sind. Um gut planen zu können, sollte man wissen, wie sich die Kosten in Pflegeheimen zusammensetzen: Da sind zum einen die Kosten für Pflege und Betreuung. Nur an diesen beteiligt sich die Pflegekasse, sofern der Versicherte einen Pflegegrad hat. Die pauschalen Zuschüsse, gestaffelt nach Höhe des Pflegegrades, reichen aber in aller Regel nicht aus. Die Bewohner müssen den fehlenden Betrag aus eigener Tasche bezahlen.

1697 Euro Eigenanteil

Doch das ist nicht alles: Selbst zahlen muss man auch – den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil an den Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten und Ausbildungsumlage, sofern sie in der Einrichtung anfällt. Zur Orientierung: 1697 Euro monatlich mussten Heimbewohner im Jahr 2017 im bundesweiten Durchschnitt selbst zahlen.

Wann hilft der Staat?

In Bayern kostete ein Heimplatz (vollstationäre Dauerpflege, Unterkunft/Verpflegung) im Schnitt 3442 Euro und damit noch mal knapp 100 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt.

Reichen die eigenen Mittel nicht, springt unter Umständen das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein oder enge Angehörige müssen dafür aufkommen.

Heimvertrag

Hat man die Entscheidung für ein Pflegeheim getroffen, schließen der künftige Bewohner – oder sein Bevollmächtigter – und der Betreiber der Einrichtung einen schriftlichen Vertrag. Vieles, was darin vereinbart wird, regelt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG.

Es enthält verbraucherfreundliche Vorschriften für alle Mietverträge, die im Zusammenhang mit Pflege- oder Betreuungsleistungen stehen. Das hat zur Folge, dass Klauseln im Vertrag unwirksam sind, die zum Nachteil des Bewohners von den Regelungen des WBVG abweichen. Außerdem macht das Gesetz klare Vorgaben, was unbedingt im Heimvertrag stehen muss. Die Heime sind verpflichtet, Interessenten frühzeitig und verständlich über ihr Angebot zu informieren. An diese vorvertraglichen Versprechen sind sie beim Vertragsschluss gebunden.

Jedes Detail prüfen

Bewohner und Angehörige sollten alle Vertragsunterlagen gründlich prüfen. Keinesfalls sollte man einen Heimvertrag ungelesen unterschreiben! Auch nicht im Notfall.

Achtung: Anhänge können sich auf Leistungen beziehen, die extra kosten. Sollten Unklarheiten auftauchen, sollte man sich diese unbedingt erklären lassen. Unter Umständen ist auch eine juristische Prüfung des Vertrages sinnvoll, eine solche bietet zum Beispiel die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (biva.de) an – für 60 Euro.

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