Eine neue Brille, Zahnersatz oder Zuzahlungen zu Medikamenten – wer Krankheitskosten aus eigener Tasche zahlt, sollte sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. „Dabei ist es ratsam, die Kosten ab dem ersten Euro in die Steuerformulare einzutragen“, sagt Isabel Klocke vom B
Dieser Artikel (ID: 1097193) ist am 28.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).