LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie man geerbte Beteiligungen los wird

Die Fonds haben im Verhältnis zum Anlagebetrag kaum noch einen nennenswerten Restwert. Fatalerweise hat sich unser Vater bei diversen Gesellschaften als Kommanditist eintragen lassen. Nun sehen die Bedingungen der Fondsgesellschaften einheitlich vor, dass sich die Erben ebenfalls als Kommanditisten eintragen lassen sollen, was mit enormen Kosten für uns verbunden wäre. Am liebsten würden wir die Fonds am Zweitmarkt abstoßen. Was raten Sie uns?“

Wenn die Verträge der jeweiligen Beteiligungen eine Eintragung ins Handelsregister vorsehen, gibt es keine Alternative. Außer man schlägt das gesamte Erbe aus. Bei Immobilienfonds gibt es manchmal auch einen Treuhandkommanditisten. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich noch einmal die Verträge oder klä

Freitag, 2. Januar 2026

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