Eine neue Brille, Zahnersatz oder Zuzahlungen zu Medikamenten – wer Krankheitskosten aus eigener Tasche zahlt, sollte sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. „Dabei ist es ratsam, die Kosten ab dem ersten Euro in die Steuerformulare einzutragen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Aktuell erkennt das Finanzamt solche Kosten zwar erst steuermindernd an, wenn ein gewisser Eigenanteil überschritten ist. Das muss aber nicht so bleiben. Denn gegenwärtig laufen mehrere Gerichtsverfahren zu dieser Frage, von denen auch andere Steuerzahler profitieren könnten.
In einem neueren Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt die Revision zugelassen. Im konkreten Sachverhalt machte der Kläger seine Ausgaben für ein Zahnimplantat und eine Brille geltend. Dabei wollte er die Ausgaben ohne Abzug eines Eigenanteils absetzen. Er argumentierte, dass Beamte einen Großteil solcher Ausgaben durch die Beihilfe steuerfrei ersetzt bekommen, und zwar ohne zumutbare Eigenbelastung. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei daher auch bei Nichtbeamten kein Eigenanteil abzuziehen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies die Klage zunächst ab, der Bundesfinanzhof ließ nun aber die Revision zu (Az.: VI R 18/19).