Wenn die Verträge der jeweiligen Beteiligungen eine Eintragung ins Handelsregister vorsehen, gibt es keine Alternative. Außer man schlägt das gesamte Erbe aus. Bei Immobilienfonds gibt es manchmal auch einen Treuhandkommanditisten. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich noch einmal die Verträge oder klären Sie diese Fragen mit den Beteiligungsverwaltungsgesellschaften. Sollten Sie über den Zweitmarkt verkaufen wollen, ist die Eintragung unumgänglich. Ein Verkauf wäre sonst unserer Ansicht nicht möglich. Die Frage ist allerdings – wenn wir uns Ihre Bewertung der diversen Beteiligungen zu eigen machen –, ob ein solcher Verkauf überhaupt denkbar ist. Wir vermuten, dass keine Umsätze über den Zweitmarkt stattfinden, diese Chance dürfte somit nicht groß sein.
Wir raten Ihnen über die verschiedenen Zweitmarktplattformen zu prüfen, ob es für die Beteiligungen einen Handel gibt, außerdem sollten Sie auch eventuelle erbschaftsteuerliche Belange überprüfen lassen.