Erdgeschoss-Bewohner zahlen für den Aufzug mit

Ein Aufzug im Haus kann das Leben leichter machen. Eigentümer dürfen Mieter an den Betriebskosten beteiligen, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Auch wer im Erdgeschoss wohnt, kann dazu verpflichtet werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 103/06), üb

Freitag, 7. November 2025

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