Schneller als 130 gefahren: Mitschuld bei Unfall
Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, kann bei einem dadurch mitverursachten Unfall mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 153/18), auf das der ADAC hinweist.
Auf einer dreispurigen Autobahn fuhr ein Autofahrer mit circa