Schneller als 130 gefahren: Mitschuld bei Unfall

Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, kann bei einem dadurch mitverursachten Unfall mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 153/18), auf das der ADAC hinweist.

Auf einer dreispurigen Autobahn fuhr ein Autofahrer mit circa

Freitag, 7. November 2025

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