LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wir wollen den Kindern Geld schenken

Eva A.: „Wir wollen unseren Kindern und Enkelkindern einen größeren Geldbetrag schenken. Wie sind hier die Freibeträge? Müssen wir das dem Finanzamt anzeigen? Kann die Schenkung an unsere Kinder auf einen späteren Pflichtteilsanspruch angerechnet werden? Ist ein notarieller Vertrag nötig?“

Um mit der letzten Frage zu beginnen: Bei Geldschenkungen ist kein notarieller Vertrag nötig. Allerdings sollte bei größeren Beträgen ein kurzes Schriftstück aufgesetzt werden, insbesondere wenn Sie möchten, dass sich die Kinder die Schenkungen auf einen späteren Pflichtteilsanspruch anrechnen lasse

Freitag, 21. August 2026

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