Familien, die ins eigene Zuhause ziehen, müssen ihr Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug beantragt haben.
Dazu füllen sie nach Umzug und Ummeldung online das entsprechende Formular im Zuschussportal der öffentlichen Förderbank KfW aus. Entscheidend ist das Datum, an dem laut der Meldeb
Dieser Artikel (ID: 1102021) ist am 05.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).