Wer eine Ausbildung begonnen hat, muss sich Gedanken ums Geld machen. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind im Jahr 2018 im bundesweiten Durchschnitt um 3,7 Prozent gestiegen und damit stärker als im Vorjahr (2,6 Prozent). Bundesweit lagen sie bei durchschnittlich 908 Euro brutto im Monat. Dennoch ist für die meisten sparen angesagt. Hier einige Tipps rund um die Finanzen.
Girokonto
Spätestens als Azubi brauchen junge Leute ein Girokonto, auf das der Arbeitgeber monatlich die Ausbildungsvergütung überweist. Die meisten Konten kosten heutzutage Geld, doch für Studenten und Auszubildende bieten Banken und Sparkassen häufig gebührenfreie Kontomodelle an, erklärt die Verbraucherzentrale. Unter- 18-Jährige brauchen für die Kontoeröffnung bei manchen Geldhäusern allerdings die Zustimmung der Eltern. Direktbanken wie 1822 direkt, Consorsbank oder ING sind für Azubis (und andere Sparfüchse) eine gute Wahl, so das Vergleichsportal Check24. Bei manchen gibt es allerdings ein Höchstalter für spezielle Ausbildungsangebote. Lehrlinge sollten aber auch darauf achten, dass die Kreditkarte nichts kostet und dass es zahlreiche Geldautomaten gibt, an denen gebührenfrei abgehoben werden kann. Da sind Sparkassen und Filialbanken häufig im Vorteil.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Diese Förderung durch Vater Staat gilt auch für Auszubildende. Der Anspruch darauf ist in Tarifverträgen geregelt. Chefs können vermögenswirksame Leistungen aber auch freiwillig an den Azubi zahlen. Der Betrag liegt zwischen sechs und 40 Euro monatlich. Investieren kann man die Zahlungen in eine Lebensversicherung, einen Bank-Sparplan, in Bausparen oder einen Aktienfonds. Es ist auch möglich, vermögenswirksame Leistungen mit einer Riester-Rente zu kombinieren und einen Vertrag für die Altersvorsorge abzuschließen.
Beihilfe
Wenn es mit dem Ausbildungsgehalt knapp wird, haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); diese Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Der monatliche Höchstsatz lag bisher bei 622 Euro. Berechnet wird der individuelle Satz aus dem Verdienst der Eltern oder des Partners. Am 1. August 2019 sind die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt und die Freibeträge bei der Einkommens–anrechnung erhöht und die Berücksichtigung der Unterkunftskosten verändert worden. Die BAB wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit am Wohnort beantragt. Im Online-Rechner der Agentur (www.babrechner.arbeitsagentur.de) sind die Änderungen noch nicht eingearbeitet.
Positiv: Ein neben der Ausbildung ausgeübter Minijob mit einem Brutto von bis zu 450 Euro monatlich führt grundsätzlich nicht zu einer Anrechnung.
Versicherungen
Vermutlich hat sich ein frischgebackener Azubi in seinem früheren Leben nie selbst um Versicherungsschutz bemüht. Welche Policen sind also unbedingt nötig?
. Krankenversicherung: Der Azubi hat nach dem Start in seinem Betrieb 14 Tage Zeit, sich für eine gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden. Häufig ist das die Kasse, bei der er bisher mit seinen Eltern versichert war. Eine Krankenversicherung ist Pflicht, die Wahl frei.
. Berufsunfähigkeit: In der Startphase denkt man nicht unbedingt an Berufsunfähigkeit. Sollte man aber, rät die Verbraucherzentrale. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nämlich nur, wenn 60 Monate lang Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Ausnahmen sind Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Azubis haben noch keine fünf Jahre eingezahlt, deshalb droht ihnen nach Unfällen in der Freizeit das finanzielle Aus. Privater Berufsunfähigkeitsschutz ist daher ein Muss und in jungen Jahren günstiger.
. Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung, die einspringt, wenn man einen (möglicherweise sehr hohen) Schaden bei anderen verursacht hat, ist auch für Lehrlinge unverzichtbar, unterstreicht die Verbraucherzentrale. Die gute Nachricht für Azubis: Haben ihre Eltern eine private Haftpflichtversicherung, die ihre Sprösslinge einschließt, ist man in der Lehre auch mit 18 und danach noch mitversichert.
Steuern
Bei der Ausbildungsvergütung handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die steuerpflichtig sind. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Ist das Einkommen niedriger als der Grundfreibetrag, der 2019 bei 9168 Euro liegt, müssen Azubis keine Steuern zahlen: Sie erhalten die einbehaltene Lohnsteuer mit der Einkommensteuererklärung zurück. Der Bund der Steuerzahler rät auch in dieser frühen Berufsphase schon dazu, Belege und Quittungen zu sammeln, die mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen (Fachliteratur oder Berufskleidung).
Wohnen Auszubildende nicht mehr daheim, können Eltern dies bei ihrer Steuererklärung angeben. Für den Sonderbedarf bekommen sie einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 924 Euro pro Jahr, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der Wert gilt unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Voraussetzung: Das Kind muss zwischen 18 und 24 Jahre alt sein. Zieht der Auszubildende erst während des Kalenderjahres aus, gibt es den Freibetrag nur anteilig.
Spartipp
Mit einem Schüler- bzw. Azubi-Ausweis gibt es viele Ermäßigungen, zum Beispiel für ÖPNV-Tickets. Achtung: Im Netz des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds MVV gilt ab 15. Dezember eine völlig neue Tarifstruktur. Für Azubis gilt der Ausbildungstarif II, in dem Wochen- und Monatskarten angeboten werden: Er ist ein Angebot für den Weg zwischen Ausbildungsstelle und Wohnung. Der Gültigkeitsbereich kann preisgünstig für jeweils einen Kalendermonat auf den Innen-, den Außenraum oder das Gesamtnetz erweitert werden.