„Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert.“ „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ Die Weisheiten klingen verstaubt, gelten aber immer noch – anders als die früher oft satten Zinsen, mit denen das Ersparte von der Bank aufgestockt wurde. Aber auch in Nullzinszeiten möchten Eltern für ihre Sprösslinge, Oma und Opa für die Enkel und Tanten und Patinnen für ihre Schützlinge vorsorgen. Welche Möglichkeiten bieten sich dazu an?
Das gute alte Sparbuch
Bis zum Grundschulalter ist das klassische Sparbuch für das erste eigene Konto auch heute noch ein guter Auftakt zur Gelderziehung, meint Finanzberaterin Stefanie Kühn aus Grafing bei München. „Es wird allerdings immer schwieriger, Münzgeld aus dem Sparschwein loszuwerden, aber einige Banken stellen zumindest am Weltspartag kostenfrei Zählautomaten in ihren Geschäftsstellen auf.“ Bei manchen Geldinstituten bekommen die Sprösslinge für die ersten 1000 Euro zumindest noch ein Prozent Zinsen. Da kann das Kind mit viel Geduld zuschauen, wie der Kontostand von der Bank wenigstens ein kleines bisschen aufgestockt wird.
Aktienfonds
Weniger ein pädagogisches Lehrmittel als vielmehr die beste Anlageform, die Eltern, Verwandte oder Paten für ein Kind wählen können, ist ein Aktien-ETF-Sparplan. Stefanie Kühn rät dazu, damit möglichst früh zu starten. Wer vor einem Aktienfonds für die Zukunft eines neuen Erdenbürgers zurückschreckt, sollte sich die Erträge von Indexfonds auf MSCI World oder dem Dax ansehen, so die Expertin. „Langfristig gesehen haben sich die Aktienmärkte immer nach oben entwickelt“, beruhigt sie Anleger, die bei Kursabfällen dazu neigen, in Panik zu geraten. Auch Finanztest empfiehlt für lange Laufzeiten Exchange Traded Funds – kurz ETF: Sie zeichnen einen Index nach, der sich an der Marktentwicklung orientiert. Der Rat: „Lassen Sie sich von zeitweiligen Kursrückgängen nicht irritieren. Sie haben bis zu 18 Jahre Zeit. In der Vergangenheit brachten Aktienfonds im langjährigen Durchschnitt Renditen von sechs bis acht Prozent pro Jahr ein.“
Die Namensfrage
Natürlich möchte die Patin gerne dem Kind und dessen Eltern zeigen, wie sehr sie sich um den Schützling kümmert und keine Ausgaben scheut: Deshalb soll der Sparplan oder das Depot auf den Namen des Begünstigten laufen. Nicht unbedingt eine gute Idee, findet Stefanie Kühn. „Diese Frage hat relativ viele Facetten.“ Während der Erwachsene 18 Jahre lang für die Wohnungseinrichtung des künftigen Studenten, Kosten für ein Auslandssemester oder einen anderen sinnvollen Verwendungszweck gespart hat, kann der volljährige Besitzer des Kontos frei darüber verfügen. „Das kann ein Problem werden, und das kommt gar nicht so selten vor.“ Eine Zweckbindung ist unmöglich. Und: „Geschenkt ist geschenkt. Zurückholen kann man das nicht, auch wenn er das Geld an eine Sekte verschenken oder an Freunde verleihen will.“
Ungünstig könnten sich die 20 000 Euro, die sich Oma für das Konto des Enkels abgespart hat, auch bei einem Antrag auf Ausbildungsförderung auswirken. „Man darf wenig eigenes Vermögen haben.“ 7500 Euro ist die Höhe des Freibetrags. Schlimmstenfalls bedeutet die falsche Wahl der Oma, dass der Enkel gar kein Bafög bekommt.
Die Zugriffsfrage
Läuft das Konto oder Depot doch auf den Namen des Kindes, verwaltet meist ein Erziehungsberechtigter das Vermögen. Der Vorteil für die Eltern: Sie sparen sich die Kapitalertragssteuer. „Verdient“ der Nachwuchs weniger als 10 245 Euro (Grundfreibetrag plus weitere Pauschbeträge), geht der Fiskus leer aus. Dafür müssen Mutter oder Vater dem Finanzamt aber beweisen, dass nur das Kind über das Geld verfügen darf. Das ist durch einen Schenkungsvertrag möglich, in dem festgelegt wird, dass die Verwalter des Vermögens weder das Angesparte antasten noch von den Zinserträgen profitieren. Soll mit dem Geld zum Beispiel ein Grundstück finanziert werden, müsste das Familiengericht zustimmen, erläutert die Zeitschrift „test“. Demnach sehen Finanzämter selbst eine Verwendung von Teilbeträgen des Vermögens für Klassenfahrten oder Ähnliches meist „sehr eng“, also im Endeffekt als Nutzen für die Eltern. Im Zweifel verliert man den Steuervorteil.
Versicherungen
Da gibt es Angebote mit schönen Namen wie Biene Maja: „Sie kriegen eine Urkunde und haben sich zu irgendeiner Rentenversicherung verpflichtet.“ Finanzberaterin Kühn warnt vor solchen „teuren, inflexiblen“ Anlageformen. Auch die Verbraucherzentrale rät dringend ab. Es gebe beispielsweise Altersvorsorgepläne für den Nachwuchs: „Der Spender kann die Beiträge häufig nicht bis zum Rentenbeginn des Sprösslings bezahlen, er muss also von ihm weitergeführt oder mit Kosten gekündigt werden.“ Eine Ausbildungsversicherung, die im ersten Moment noch recht sinnvoll klingt, sei ebenfalls wenig empfehlenswert. Es handelt sich um eine Kombination von zwei Leistungen – zum einen den Schutz gegen die finanziellen Folgen aus dem Tod von Eltern oder Großeltern, zum anderen um eine Geldanlage für das Kind. Die Verbraucherschützer haben vieles daran auszusetzen: die oft nicht bedarfsgerechte Absicherung eventueller Risiken, die Hindernisse, wenn man vor Vertragsende über das Guthaben verfügen oder das Sparen für längere Zeit aussetzen will. „Häufig zehren zudem hohe Abschluss- und Verwaltungskosten an der Rendite dieser Verträge.“
Tagesgeld
Tagesgeld wirft heute so gut wie keine Zinsen ab. Trotzdem kann für Eltern sinnvoll sein, einen Betrag, etwa 1000 Euro, für das Kind auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Stefanie Kühn würde es für unerwartete Ausgaben verwenden, die das Monatsbudget übersteigen. „Wer zum Beispiel das Kindergeld anlegen will, könnte von den 150 Euro 50 auf ein Tagesgeldkonto legen und 100 in einen ETF einzahlen.“
Girokonto
Etwa ab dem Alter von zwölf Jahren seien Kinder bereit für ein eigenes Girokonto, so der Branchenverband Deutsche Kreditwirtschaft. Tatsächlich hat die Stiftung Warentest Anfang des Jahres die verschiedensten Mindestalter für die Eröffnung eines Girokontos bei Banken ermittelt: bei der Geburt, ab Schulbeginn, ab zwölf oder erst mit Volljährigkeit. Oft müssen minderjährige Kinder mit beiden Eltern bei der Filiale erscheinen, bei manchen reicht ein Elternteil. Hat der Sprössling sein Konto, kann er sich für Online-Banking entscheiden und bekommt auch eine EC-Karte zum Geldabheben. Überziehen ist aber unmöglich, erklärt der Bankenverband: Was ein Dispo-Kredit ist, lernt man zunächst nur in der Theorie. Überweisungen führt die Bank auch nur durch, wenn das Konto gedeckt ist. Es gibt bei den meisten untersuchten Banken eine Kreditkarte zum Girokonto für Minderjährige, oft kostenlos. Man kann damit nur so viel ausgeben, wie man draufgeladen hat. Am Anfang können Eltern für Bargeldabhebungen manchmal Höchstbeträge festlegen.