LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Mieterhöhung bei Indexmiete
Horst S.: „Ich habe eine Eigentumswohnung mit einem Duplexgaragenplatz in München. Die Garage habe ich seit 1. Januar 2015 vermietet und musste sie wegen Durchrostung sanieren lassen. Die Kosten hierfür betrugen ca. 3300 Euro. Bisher habe ich 50 Euro Miete für die Garage verlangt. Ich habe eine Indexmietvereinbarung (§ 557 b BGB). Zum Zeitpunkt des Beginns des Mietvertrages liegt der letzte veröffentlichte Preisindex für 09/2014 bei 107,0 Punkten (bezogen auf das Basisjahr 2010 = 100). Eine Anpassung des Index kann erst dann verlangt werden, wenn sich der Index, bezogen auf die Ausgangsmiete um mehr als 5 Prozent verändert. Kann ich wegen dieser außerordentlichen Kosten nur den Garagenstellplatz auf zum Beispiel 80 Euro erhöhen? Dies ist derzeit in der Gegend der übliche Preis.“
Aufgrund der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 3300 Euro können Sie keine einseitige Mieterhöhung erklären. Nach Ihrer Schilderung handelte es sich dabei um notwendige Reparaturarbeiten wegen Durchrostung. Solche Sanierungsarbeiten sind grundsätzlich die Pflicht des Vermieters. Die Kosten hierfür könne