Einen vorhandenen Radweg müssen Fahrradfahrer nutzen. Fahren sie stattdessen auf der Straße haften sie bei einem Unfall mit einem geparkten Auto allein, ohne dass man ihnen ein Verschulden nachweisen müsste. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 323 O 79/18), über das die
Dieser Artikel (ID: 1112840) ist am 23.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).