Vereinsmitglieder sind nicht immer unfallversichert
Ein Vereinsmitglied ist nur unter bestimmten Umständen wie ein Arbeitnehmer versichert. Das gilt beispielsweise, wenn die Person Sonderaufgaben ausführt, die über die geregelten Aufgaben der Vereinssatzung hinausgehen. Verletzt sich jedoch ein Mitglied im Rahmen von Vereinsaufgaben, kann die gesetzl
Dieser Artikel (ID: 1117169) ist am 30.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).