Den Rundfunkbeitrag soll jeder nur einmal zahlen. Wer in mehreren Wohnungen gemeldet ist, kann sich von der Mehrfach-Zahlung befreien lassen. Dafür müssen Verbraucher aber eine Frist beachten.
Der Rundfunkbeitrag fällt für jede Wohnung an –- egal, ob darin ein Radio oder Fernseher steht und wie oft
Dieser Artikel (ID: 1119232) ist am 04.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).