Vermieter kann Steuer umlegen

Die Grundsteuer erheben Städte und Gemeinden von Hauseigentümern. Vermieter können die Ausgaben allerdings auf ihre Mieter umlegen. Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB), dass dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Teilweise wird dafür auch der Begriff öffentlich

Montag, 13. April 2026

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