Die Grundsteuer erheben Städte und Gemeinden von Hauseigentümern. Vermieter können die Ausgaben allerdings auf ihre Mieter umlegen. Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB), dass dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Teilweise wird dafür auch der Begriff öffentlich
Dieser Artikel (ID: 1128768) ist am 19.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).